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Unter einer Aktie versteht man laut dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ein Teil eines Grundkapitales. Man bezeichnet in Deutschland Gesellschaften die Ihr Grundkapital in Aktien aufteilen und verbriefen als Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA).
Wenn eine AG gegründet wird, ist festzulegen in wie viele Aktien das Grundkapital zerlegt wird. Die Aktien werden dann in einem Buch verbrieft, oder in Form von effektiven Stücken gedruckt und verausgabt. Eine Ausgabe von Aktien wird als Emission bezeichnet. Auch bei der Kapitalerhöhung ist eine Emission möglich.
Eine Aktie kann mit einem Nennwert oder nennwertlos herausgegeben werden. Wenn die Aktie ohne Nennwert herausgegeben wird, entspricht der Wert einem Bruchteil des Grundkapitals. Dieser berechnet sich aus dem Grundkapital und der Anzahl der Aktien (Grundkapital / Aktien). Beispiel: Beträgt das Grundkapital 1.000.000 und es wird in 10.000 Aktien aufgeteilt, würde der Wert einer Aktie 100 betragen (1.000.000 / 10.000).
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